DGUV Information 205-003

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung als zentrale Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Diese DGUV Information beschreibt die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung einer geeigneten betrieblichen Brandschutzorganisation.

Gegenüber der vorigen Ausgabe vom November 2014 wurde die vorliegende Ausgabe komplett überarbeitet und auch auf die zukunftsweisende Kompetenzausbildung ausgerichtet (vgl. z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit). Neue spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sind definiert und festgeschrieben. Die Ausbildung soll im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Kombination mit anderen Lernformen, wie z. B. Praxisphasen, Praxisprojekt, Selbstlernphasen und Online-Seminaren stattfinden. Die vorliegende neue Ausgabe führt darüber hinaus näher aus, welche Ausbildungseinrichtungen bzw. welche ausbildenden Personen als qualifiziert und fachkundig gelten.

Link-DownloadDownload des Anhang 1 „Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung“ als ausfüllbares PDF-Formular.

Die vorliegende DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ ist spätestens zum 01. Januar 2024 anzuwenden. Übergangsweise darf die Link-DownloadDGUV Information 205-003 mit dem Ausgabestand November 2014 noch bis zum 31.12.2023 angewendet werden.

Diese DGUV Information wurde in Zusammenarbeit mit dem GDV/VdS und vfdb erstellt und ist textgleich von diesen veröffentlicht.

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