Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Merkblatt M 053 der Reihe "Gefahrstoffe")
DGUV Information 213-080

Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Merkblatt M 053 der Reihe "Gefahrstoffe")

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Chemische Stoffe und Gemische spielen als Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte in allen Bereichen des Lebens eine wesentliche Rolle. Einige Stoffe und Gemische haben gefährliche Eigenschaften, bei anderen ergeben sich gefährliche Eigenschaften während der Verwendung. Bei Tätigkeiten mit diesen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Die Schutzmaßnahmen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Die DGUV Information 213-080 „Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (Merkblatt M 053 der BG RCI) unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie die dabei beratenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, bei der systematischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung. Relevante Vorgaben und Informationen aus den unterschiedlichsten Vorschriften und Regeln sowie weiterführenden Schriften werden in dieser Schrift zusammengeführt und kommentiert.

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