Beförderung gefährlicher Güter
DGUV Information 213-052

Beförderung gefährlicher Güter

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Die DGUV Information 213-052 „Beförderung gefährlicher Güter" gibt Informationen zum Gefahrgutrecht, Gefahrgutbeauftragten, Pflichten des Unternehmers sowie beauftragter und an der Beförderung beteiligter Personen, Beförderung mit und ohne Freistellungen, Erleichterungen und Ausnahmen sowie umfangreichen Erläuterungen. Für die Anwendung in der Praxis stehen Musterformblätter zur Verfügung.

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