DGUV Information 211-044

Sicherheit und Gesundheit als Teil der Auftragsvergabe

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Bei der Auftragsvergabe im Sinne von Werk- oder Dienstverträgen sind sowohl von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern rechtliche Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einzuhalten. Für einen Auftraggeber entsteht dadurch im konkreten Fall die Notwendigkeit, die Arbeitsschutzleistung potentieller Auftragnehmer zu bewerten.
Nicht alle in der Praxis eingesetzten Methoden sind hierfür jedoch geeignet, zudem erschwert die Vielzahl der Methoden für den Auftraggeber die Auswahl und Vergleichbarkeit. Ebenso steigt der Aufwand für Auftragnehmer durch die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Auftraggeber.

Eine Methode zur Bewertung der Arbeitsschutzleistung eines potentiellen Auftragnehmers sollte daher

  • unternehmensübergreifend standardisiert sein
  • zur Einschätzung der Arbeitsschutzleistung des Auftragnehmers geeignet sein
  • an das Unternehmen des Auftragnehmers z. B. hinsichtlich Größe oder Branche anpassbar sein.

Die DGUV Information 211-044 „Sicherheit und Gesundheit als Teil der Auftragsvergabe“ schlägt ein solches standardisiertes und abgestimmtes Verfahren für die Bewertung Arbeitsschutzleistung von potentiellen Auftragnehmern vor und definiert einen entsprechenden Auswahlprozeß.

Die DGUV 211-044 Information ist die aktualisierte Neuausgabe der ehemaligen Schrift FBORG-002 „Sicherheit und Gesundheit als Teil der Auftragsvergabe“ aus der Schriftenreihe „Fachbereich AKTUELL“. Mit dem Erscheinen der DGUV Information 211-044 wird die FBORG-002 zurückgezogen.

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