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Praxishilfe Sprengarbeiten
DGUV Information 213-118

Praxishilfe Sprengarbeiten

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Mai 2026.

Diese DGUV Information richtet sich in erster Linie an Sprengberechtigte, aber auch an die Unternehmerin oder den Unternehmer. Sie behandelt grundlegende Informationen zu Explosivstoffen, der Zündung von Sprenganlagen und Sprengverfahren. Praxisorientierte Anwendungsbeispiele und Abbildungen helfen bei der Planung und Durchführung von Sprengarbeiten. Für die Durchführung von allgemeinen Sprengarbeiten ist eine entsprechende Fachkunde notwendig. Diese wird in staatlich anerkannten Lehrgängen erworben. Der Inhalt der Fachkunde ist in den „Grundsätzen für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz“ festgelegt. Als Sprengverfahren werden insbesondere Sprengungen in Festgestein, Gewinnungssprengungen, Baugrubensprengungen, Grabensprengungen, Profilsprengungen, Sprengungen in Lockergestein, Sprengungen von unbelasteten Bauwerksteilen, Metallsprengungen und Holzsprengungen vermittelt. In dieser Praxishilfe werden neben den üblicherweise verwendeten gewerblichen Sprengstoffen und Zündmitteln ausgewählte Sprengverfahren in ihren Grundzügen erläutert. Insbesondere für spezielle Anwendungen wird auf die weiterführende Literatur verwiesen. Insofern erhebt diese Praxishilfe keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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