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Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen
DGUV Information 215-830

Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab September 2026.

Werk- und Dienstverträge zwischen Unternehmen werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihren jeweiligen Organisationen aufeinander. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein. Darum müssen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten eindeutig geregelt werden, um Sicherheitsdefizite zu vermeiden. Diese DGUV Information unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, solche Sicherheitsdefizite zu vermeiden und rechtliche Anforderungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erfüllen. 


Im Vergleich zur vorigen Ausgabe vom Januar 2020 wurde diese DGUV Information hinsichtlich ihrer Rechtsbezüge aktualisiert.

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