DGUV Information 213-031

Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)

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Die DGUV Information 212-031 beschreibt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen. Insbesondere bei Tätigkeiten mit ab Juni 2000 verbotenen Mineralwolle-Dämmstoffen bedarf es besonderer Maßnahmen, da die dabei freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend eingestuft sind.

Für Arbeiten mit dieser Mineralwolle gilt die Technische Regel für Gefahrstoffe 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“. Die vorliegende Information dient somit auch als praxisorientierte Ergänzung dieser TRGS.

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