DGUV Regel 101-011

Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)

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Schutznetze (Sicherheitsnetze) dienen als technische Schutzmaßnahme zum Auffangen von Personen. Die aktualisierte Ausgabe der DGUV Regel 101-011 gibt Hilfestellungen für die sichere Errichtung, Demontage, Kontrolle und Prüfung sowie die sachgerechte Lagerung, Transport und Gebrauch dieser Schutznetze (Sicherheitsnetze). Als praktische Hilfsmittel finden sich in den Anhängen unter anderem eine Muster-Montageanweisung und ein Muster-Prüfprotokoll. 


Änderungen zur letzten Ausgabe Juni 2016:

  • Umfangreiche Überarbeitung und Anpassung des allgemeinen Teils an die zurzeit gültigen staatlichen Rechtsvorschriften, technischen Regeln und die Regelungen der Unfallversicherungsträger.
  • Beim technischen Teil sind einige Passagen (wie z. B. nicht selbsttätig lösbarer Knoten und Empfehlung Kopplung mit Kopplungsseilen anstatt Überlappung der Netze) näher erläutert bzw. ergänzt worden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.
  • Die Begriffe fachkundige Person und zur Prüfung befähigte Person wurden entsprechend der Rechtsvorschriften angepasst.
  • Die Abbildung 6 (Absturzhöhe von maximal 3 m in das System S) wurde angepasst.
  • Zwei Abbildungen (Abb. 11 und Abb. 12) wurden geändert, um die zulässige Absturzhöhe von maximal 3 m korrekt darzustellen.
  • Ein Hinweis wurde aufgenommen, dass die Seriennummer des Netzes auf der Kennzeichnung ersichtlich sein muss.
  • Ein Hinweis wurde aufgenommen, dass die Forderung nach einer Prüfung des Schutznetzes vor der Verwendung auf der Baustelle auch dann gilt, wenn es sich um eine erstmalige Verwendung handelt und das Herstellungsdatum oder das Datum der letzten Prüfung länger als ein Jahr zurückliegt.

 

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