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Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen
DGUV Regel 105-002

Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Mitte Juli 2025

Die DGUV Regel 105-002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“ bietet wichtige Hinweise und Empfehlungen, um die Sicherheit und Gesundheit von Taucherinnen und Tauchern bei Einsätzen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Ausrüstung und Prüfung, Vorbereitung und Durchführung von sowie Verhalten bei Tauchgängen.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten Ausgabe von April 2017 sind neben der Anpassung auf aktuelle Rechtsbezüge u. A. Klarstellung des Geltungsbereichs, überarbeitete Begriffsdefinitionen, die Aufnahme psychischer Gefährdungen und Erstversorgung und die Überarbeitung der Anhänge. Eine genaue Auflistung der Änderungen befindet sich eingangs der Schrift.

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