Branche Abbruch und Rückbau
DGUV Regel 101-603

Branche Abbruch und Rückbau

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 Die DGUV Regel 101-603 fasst die relevanten Arbeitsschutzvorgaben in den Bereichen Abbruch und Rückbau zusammen und hilft Unternehmen, diese Vorgaben in der Praxis umzusetzen. Dafür werden anhand von konkreten Tätigkeiten und Arbeitsplätzen typische Gefährdungen und dazu passende Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Den angesprochenen Unternehmen kann die Branchenregel „Abbruch und Rückbau“ somit als Grundlage für die Planung, Organisation und Verbesserung ihrer Aktivitäten im Bereich Arbeitsschutz dienen.

Wichtiger Hinweis:
Seit 01.04.2020 ist bei der BG BAU eine neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in Kraft. In dieser Publikation wird noch auf die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Textfassung von 1997 verwiesen (Inkraftsetzung für die gesamte BG BAU im Januar 2012). Wir bitten Sie daher für die Inhalte, in denen die alte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift genannt wird, die neue DGUV Vorschrift 38 heranzuziehen.

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