DGUV Vorschrift 64
Schwimmende Geräte
Die für Sie gültige Vorschrift erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
- Ausgabedatum: 1970.10
- aktualisierte Fassung: 1997.01
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 24
- Format: DIN A5
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p000345
- Bisherige Nummer: BGV D 21
- Fachbereich: Verkehr und Landschaft
- Sachgebiet: Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen
- Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet
Eine Durchführungsanweisung zu dieser Vorschrift finden Sie hier zum Download.
Zu beziehen bei Ihrem Unfallversicherungsträger.
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