DGUV Vorschrift 66
Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott
Die für Sie gültige Vorschrift erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
- Ausgabedatum: 1978.04
- aktualisierte Fassung: 1982.04
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 8
- Format: DIN A5
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p000349
- Bisherige Nummer: BGV D 23
- Fachbereich: Holz und Metall
- Sachgebiet: Hütten- und Walzwerksanlagen, Gießereien
- Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet
Eine Durchführungsanweisung zu dieser Vorschrift finden Sie hier zum Download
Zu beziehen bei Ihrem Unfallversicherungsträger.
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