DGUV Vorschrift 49

Feuerwehren

Die für Sie gültige Vorschrift erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

Zu beziehen bei Ihrem Unfallversicherungsträger.

Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wurde vom Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV überarbeitet. Die Inkraftsetzung dieser Muster-Unfallverhütungsvorschrift der DGUV bedarf der Beschlussfassung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger und der Genehmigung der jeweils zuständigen Landesbehörde.

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