DGUV Grundsatz 312-001

Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

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Der neue DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer insbesondere die Anforderungen an Ausbildende, die Unterweisungen im Bereich der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen durchführen. Zudem werden Unterweisungsinhalte in Form von Checklisten für konkrete Anwendungssituationen dargestellt.

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