Polyurethane Isocyanate (Merkblatt M 044 der Reihe "Gefahrstoffe")
DGUV Information 213-078

Polyurethane Isocyanate (Merkblatt M 044 der Reihe "Gefahrstoffe")

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Unter Polyurethan-Produkten werden verwendungsfertige Erzeugnisse, z. B. Schäume oder Elastomere verstanden. Es handelt sich dabei um ausreagierte Polymere, die durch Polymerisation eines Isocyanats mit mindestens zwei Isocyanatgruppen mit einem anderen Monomer mit mindestens zwei Hydroxylgruppen entstanden sind. PU-Produkte sind weit verbreitet. Viele dieser Produkte begegnen uns in unserem täglichen Leben und sind überhaupt nicht mehr wegzudenken.

Bei Aufnahme von Isocyanaten besteht die Gefahr einer konzentrationsabhängigen Reizwirkung auf Haut und Schleimhaut, Augen und Atemwege, die bei leichter Exposition reversibel ist. Bei ein- oder mehrmaliger Grenzwertüberschreitung, auch kurzzeitig, kann es zu einer Sensibilisierung kommen. Danach kann auch bei sehr niedrigen Isocyanat-Konzentrationen Reizhusten, Brustbeklemmung, Atemnot, eine Alveolitis oder Asthma auftreten. Aufgrund dieser chronischen Wirkungen können durch die Einwirkung der Isocyanate auf den Menschen auch Berufskrankheiten entstehen.

Die DGUV Information 213-078 „Polyurethane – Isocyanate“ unterstützt die Unternehmerin bzw. den Unternehmer bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Isocyanaten und weiteren Roh- und Hilfsstoffen und gibt wichtige Hinweise für die sichere Handhabung sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen. Es enthält wertvolle praktische Hinweise zum sicheren Einsatz der Roh- und Hilfsstoffen sowie beispielhafte Gefährdungsbeurteilungen für verschiedene Tätigkeiten.

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