Zellkulturen - Einstufung biologischer Arbeitsstoffe
DGUV Information 213-093

Zellkulturen - Einstufung biologischer Arbeitsstoffe

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Gefährdungen bei Arbeiten mit Zellkulturen eukaryontischen Ursprungs gehen abgesehen von seltenen Allergien nicht von der Kultur der Zellen an sich aus. Gefährdungen sind bei der Zellkultur immer von Krankheitserregern, insbesondere Viren, ausgegangen, die gewollt oder ungewollt in den Kulturen vermehrt wurden. In der vorliegenden DGUV Information 213-093 „Sichere Biotechnologie – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Zellkulturen“ werden diese Gefährdungen aufgezeigt und Empfehlungen für den Umgang mit humanen, tierischen und pflanzlichen Zellkulturen im Laboratorium oder in der Produktion gegeben.

Die enthaltene Einstufungsliste wurde mit dem „Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe“ (ABAS) abgestimmt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ unter Anwendung des Kooperationsmodells in sein Technisches Regelwerk übernommen. Sie wurde als Technische Regel für Biologische Arbeitstoffe TRBA 464 „Einstufung von Parasiten in Risikogruppen“ veröffentlicht.

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