DGUV Grundsatz 301-002

Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen

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Randsicherungen sind eine Variante kollektiver Schutzvorrichtungen. Angebracht an Deckenkanten oder Dachkanten flacher Geb​äude wirken sie r​ückhaltend oder verhindern einen tieferen Absturz.

Der aktualisierte Grundsatz 301-002 beschreibt, wie die Tragf​ähigkeit von Randsicherungspfosten durch Berechnung und ​über Versuche nachgewiesen werden kann. Zudem werden Anforderungen an Randsicherungssysteme und ihre Bauteile sowie Mindestanforderungen an Prüfberichte dargestellt.

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