DGUV Information 203-016

Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV

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Elektrische Hochspannungsunfälle verursachen, wenn sie nicht sogar tödlich verlaufen, durch die meist großen thermischen Energien überwiegend extrem schwere Verletzungen. Psychische Belastungen führen anschließend bei den Betroffenen nicht selten zur Aufgabe ihrer bisherigen Tätigkeiten. Häufige Unfallursachen bei Arbeiten an und in elektrischen Anlagen über 1 kV sind die unzureichende Kennzeichnung und Abgrenzung des Arbeits- und Gefahrenbereiches sowie Mängel in der Kommunikation bei der Einweisung und Freigabe.

Diese DGUV Information ist eine Handlungshilfe zur Umsetzung der 5. Sicherheitsregel bei Arbeiten in solchen elektrischen Anlagen. Sie richtet sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und an die von ihr zu beauftragenden Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen. Sie gibt Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und den DGUV Vorschriften 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3 und GUV-V A3). Sie zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle durch die konsequente Umsetzung der 5. Sicherheitsregel vermieden werden können.

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