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FBFHB-027: Abgase von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisat
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FBFHB-027: Abgase von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen

Ausschließlich als PDF zum Download erhältlich.

Fahrzeuge der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen mit Dieselmotoren setzen Abgase frei, die aus partikelförmigen und gasförmigen Anteilen wie z. B. Dieselrußpartikel, Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenstoffdioxid (CO2) bestehen.
Beim Umgang bzw. bei einer Belastung durch Gefahrstoffe ist die Gefahrstoffverordnung auch bei freiwilligen Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen zu beachten. Konkretisiert wird die Gefahrstoffverordnung durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“.

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