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FBWoGes-006: Verordnungsfähigkeit von Sicherheitsgeräten bei Blutzuckerbestimmung und Insulininjektion

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Seit der Anpassung des § 33 SGB V vom 11.05.2019 besteht ein Erstattungsanspruch durch die Krankenkasse auf Hilfsmittel (Sicherheits-Lanzetten, Sicherheits-Pen-Kanülen), die eine dritte Person durch einen Sicherheitsmechanismus vor Nadelstichverletzungen schützen, wenn der Versicherte selbst nicht zur Anwendung des Hilfsmittels in der Lage ist.

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