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FBWoGes-007: Betriebliche psychologische Erstbetreuung (bpE) für Menschen mit geistiger Behinderung nach Extremereignissen

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Menschen mit geistiger Behinderung können - wie Menschen ohne geistige Behinderung – als Versicherte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Arbeits- und Wegeunfälle erleiden, Zeugen von Unfällen werden oder müssen Erste Hilfe leisten. Zahlreiche Ereignisse der vergangenen Jahre zeigen, dass Menschen mit geistiger Behinderung auch Extremereignissen wie Flutkatastrophen oder Bränden ausgesetzt sind. [1] Die psychologisch Erstbetreuenden für die Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung nach Extremereignissen sind entsprechend vorzubereiten und es müssen betriebliche Strukturen aufgebaut werden. Diese Fachbereich AKTUELL zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Hilfestellungen, wie eine geeignete betriebliche Akutversorgung nach Extremereignissen für Menschen mit geistiger Behinderung gewährleistet werden kann. Ein Ausblick zeigt weitere Behandlungs- und Hilfsmöglichkeiten auf, um den Betroffenen auch zu einem späteren Zeitpunkt helfen zu können.

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