DGUV Information 209-092

Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - Maßnahmen gegen Manipulation von Schutzeinrichtungen

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In vielen Fällen sind Schutzeinrichtungen bereits ab Werk so gestaltet, dass der Betrieb der Maschine beeinträchtigt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Sicht in den Arbeitsraum beeinträchtigt wird (z. B. durch ein zu kleines Sichtfenster), der mögliche Arbeitstakt nicht erreicht wird oder Tätigkeiten ohne Manipulation überhaupt nicht möglich sind (z. B. beim Einrichten oder bei der Fehlersuche und -beseitigung). Werden die Schutzeinrichtungen der Maschine infolgedessen manipuliert, liegt eine vorhersehbare Fehlanwendung vor, die der Hersteller bereits bei der Maschinenkonstruktion hätte berücksichtigen müssen. Diese DGUV Information richtet sich an Hersteller sowie Personen, die Maschinen und Anlagen konstruieren. Sie hilft zu prüfen, ob die angewandten technischen und organisatorischen Gestaltungsgrundsätze ausreichen, die Manipulation von Schutzeinrichtungen zu verhindern.

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