DGUV Information 209-088

Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten

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Diese DGUV Information findet Anwendung auf das Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten unter Verwendung von Reinigungseinrichtungen. Dabei umfasst das Reinigen auch das Entfernen von Reinigungsflüssigkeiten von den Werkstücken.

Die Information kann auch auf das Reinigen von Maschinen- und Anlagenteilen, z. B. im Rahmen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, angewandt werden.

Sie unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen, um Gefährdungen zu minimieren. 

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