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FBNG-004: (Stech-)Schutzhandschuhe an Bandsägen, anderen beweglichen Maschinenteilen und Antrieben

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Die vom Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen erarbeiteten Schriften DGUV Regel 112-202 „Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern“ und DGUV Regel 112-995 „Benutzung von Schutzhandschuhen“ weisen darauf hin, dass Schutz- und Metallringgeflecht-Handschuhe für den Einsatz u.a. an Bandsägen und anderen beweglichen Maschinenteilen nicht konzipiert und geprüft sind. Das Benutzen dieser Handschuhe an Bandsägen, anderen beweglichen Maschinenteilen und Antrieben ist daher grundsätzlich nicht bestimmungsgemäß. Diese Fachbereich AKTUELL erläutert die Hintergründe.

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