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FBRCI-019: Leitlinie für Vielstoff-Anwendungen von Gaswarngeräten für brennbare Gase und Dämpfe

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Für die Überwachung von definierten brennbaren Gasen, die einzeln oder in geringer Anzahl auftreten, bleibt der Einsatz von Gaswarngeräten mit stoffspezifischem Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit für das(die) ausgewählte(n) Zielgas(e) verpflichtend. In den Fällen, in denen ein Nachweis nicht geführt werden kann, können gegebenenfalls Gaswarngeräte mit dem Messprinzip Wärmetönung für den Explosionsschutz eingesetzt werden. Einzuhaltende Bedingungen werden in dieser Fachbereich AKTUELL beschrieben.

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