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FBRCI-027: Sicherheitseinrichtungen für gebrauchte Reifenvulkanisiermaschinen

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Reifenvulkanisiermaschinen (auch Reifenheizer oder Reifenheizpresse genannt) werden oft noch nach den Anforderungen aus der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmaschinen der chemischen Industrie, der Gummi- und der Kunststoffindustrie“ (VBG 22) betrieben. Schwere Unfälle lassen sich mit diesen Maßnahmen nicht ausreichend sicher vermeiden. Weiterhin sind einige Gefahrenbereiche, z. B. automatische Reifenzuführeinrichtungen, in der Praxis auf sehr unterschiedlichem Niveau abgesichert. Bei Neumaschinen wird davon ausgegangen, dass Reifenvulkanisiermaschinen nach DIN EN 16474:2015-08 gebaut werden. Diese Norm löst die Konformitätsvermutung mit der Maschinenrichtlinie aus. Ziel des FBRCI-027 ist es, auch bei den gebrauchten Reifenvulkanisiermaschinen ein vergleichbares Sicherheitsniveau in den Betrieben zu erreichen.

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