DGUV Vorschrift 3

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die für Sie gültige Vorschrift erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Auch in anderen Sprachen verfügbar.

Hinweis zur Neunummerierung: Inhaltlich ergeben sich sowohl für den Paragraphentext als auch für die konkretisierenden Durchführungsanweisungen keine Änderungen! Damit gibt es auch keine Änderungen bei der Umsetzung der Schutzziele sowie den Anforderungen zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes. Besonders das Thema „Prüfung nach BGV A3“ scheint in der Fachwelt vereinzelt zur Verwirrung zu führen. Sowohl die Kennzeichnung mit Plakette als auch die Anforderungen an die Qualifikation erfährt durch die Umstellung der Nummerierung ebenfalls keinerlei sachliche Änderung. Wir empfehlen, wie bei der Umstellung von VBG 4 auf BGV A2 und später auf BGV A3 auch die jetzige reine Änderung der Nummerierung in den betrieblichen Verfahren mit der vorherigen Bezeichnung gleichzusetzen und bei Bedarf und Notwendigkeit, z. B. Bestellung neuer Prüfplaketten, auf die neue Nummerierung zu achten.

Eine Durchführungsanweisung zu dieser Vorschrift  finden Sie hier zum Link-DownloadDownload.

Zu beziehen bei Ihrem Link-externUnfallversicherungsträger.

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