DGUV Vorschrift 49
Feuerwehren
Die für Sie gültige Vorschrift erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
- Ausgabedatum: 2018.06
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 20
- Format: DIN A5
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p000536
- Bisherige Nummer: GUV-V C 53
- Fachbereich: Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz
- Sachgebiet: Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen
- Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet
Zu beziehen bei Ihrem Unfallversicherungsträger.
Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wurde vom Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV überarbeitet. Die Inkraftsetzung dieser Muster-Unfallverhütungsvorschrift der DGUV bedarf der Beschlussfassung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger und der Genehmigung der jeweils zuständigen Landesbehörde.
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