DGUV Information 213-045

Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

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Seit 1989 dürfen Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Deutschland nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Es sind jedoch noch PCB-haltige Produkte und Geräte im Umlauf, die einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden müssen.
 
Die Information befasst sich mit den Eigenschaften und der Verwendung von Polychlorierten Biphenylen, mit den Aufnahmewegen und gesundheitlichen Wirkungen sowie mit den rechtlichen Anforderungen. In diesem Zusammenhang werden die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung, die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung eingehend thematisiert. Im Detail erläutert werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten an Transformatoren (PCB-Gehalt in der Isolierflüssigkeit < 50 ppm), die Entsorgung von PCB-haltigen Transformatoren und Kondensatoren, das ordnungsgemäße Verhalten bei ausgelaufenen Kleinkondensatoren sowie die Sanierung von PCB-belasteten Gebäuden.

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