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Empfehlungen der Unfallversicherungsträger zur Begutachtung bei Berufskrankheiten

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  • 2004.01
  • DGUV
  • 34
  • DIN A4
  • Deutsch
  • p010195


Zu den Aufgaben der Unfallversicherungsträger gehört es, über die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten zu entscheiden. Als Berufskrankheiten werden solche Erkrankungen anerkannt und entschädigt, die aufgrund der gesetzlichen Kriterien dem Risikobereich des Unternehmens zuzurechnen sind. Ob dies der Fall ist, wird im Berufskrankheiten-Verfahren ermittelt und geklärt. Dieses Verfahren umfasst die Ermittlung der Krankheits- und Arbeitsvorgeschichte und der schädigenden Einwirkungen am Arbeitsplatz sowie insbesondere die medizinische Begutachtung. Viele der zu beurteilenden Erkrankungen sind auf ein Bündel von Ursachen aus dem privaten und aus dem versicherten Bereich zurückzuführen, die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen können. Die daraus resultierenden Anforderungen an die im Berufskrankheiten-Verfahren Tätigen - die BK-Sachbearbeiter, die Mitarbeiter in den Präventionsdiensten und die medizinischen Gutachter - sind besonders hoch. Die Qualitätssicherung des Berufskrankheiten-Verfahrens ist daher eine zentrale Aufgabe. Diese Aufgabe leisten im Hinblick auf die medizinische Begutachtung die Unfallversicherungsträger in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Ärzteschaft.

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