21979

Versichert bei der ehrenamtlichen Wahlhilfe

Nur online als PDF zum Download verfügbar.

  • 2021.08
  • DGUV
  • 2
  • DIN A4
  • Deutsch
  • p021979


Das Infoblatt informiert über den Versicherungsschutz von Wahlhelfenden. Denn Bürgerinnen und Bürger, die die Kommunen ehrenamtlich bei der Ausrichtung einer Wahl unterstützen, sind dabei gesetzlich unfallversichert. Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin zu einem Unfall, übernimmt die zuständige Unfallkasse die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente.

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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
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