21979

Versichert bei der ehrenamtlichen Wahlhilfe

Ausschließlich als PDF zum Download erhältlich.

  • 2021.08
  • DGUV
  • 2
  • DIN A4
  • Deutsch
  • p021979


Das Infoblatt informiert über den Versicherungsschutz von Wahlhelfenden. Denn Bürgerinnen und Bürger, die die Kommunen ehrenamtlich bei der Ausrichtung einer Wahl unterstützen, sind dabei gesetzlich unfallversichert. Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin zu einem Unfall, übernimmt die zuständige Unfallkasse die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente.

Link in Zwischenablage kopiert
A
Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Anfrage per E-Mail
Xing
LinkedIn