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FBHM-018: Extra-aurale Lärmwirkungen – Nicht das Innenohr betreffende Lärmwirkungen

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Diese „Fachbereich AKTUELL“ behandelt Lärmwirkungen, die nicht das Innenohr schädigen. Solche Lärmwirkungen werden in der Fachsprache „extra-aurale Lärmwirkungen“ genannt, umgangssprachlich auch „Lärm-Stress“. Lärmwirkungen, die das Innenohr schädigen können, bezeichnet man als „aurale Lärmwirkungen“. Sie können ab einem dauerhaften Schalldruckpegel von 80 dB(A) auftreten, wobei die Gefahr eines Hörschadens mit zunehmendem Pegel und zunehmender Dauer der Einwirkung steigt. Bei niedrigeren Pegeln ist Lärm deshalb aber längst nicht ungefährlich. Hier können die sogenannten „extra-auralen“ Lärmwirkungen auftreten. Sie äußern sich durch physiologische, vegetative (unbewusst ablaufende körperliche Prozesse), psychische und soziale Lärmwirkungen, die zum Beispiel zu Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit und einer erhöhten Unfallgefahr führen können.

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