Aromatische Amine – Eine Arbeitshilfe in Berufskrankheiten-Ermittlungsverfahren
Ausschließlich als PDF zum Download erhältlich.
- Ausgabedatum: 2025.12
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 218
- Format: DIN A4
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p022842
Im Ermittlungsverfahren zur Bestimmung der Einwirkungen am Arbeitsplatz zur Berufskrankheit (BK) Nr. 1301 „Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine“ zeigen sich für die Unfallversicherungsträger in der Regel eine Reihe von Herausforderungen. Die Recherche erstreckt sich aufgrund langer Latenzzeiten von bis zu mehreren Jahrzehnten bei krebserzeugenden Einwirkungen zum Teil auf weit zurückliegende Tätigkeiten. Krankheitsauslösende Agenzien im Sinne der BK-Nr. 1301 sind gemäß Verordnungsgeber die folgenden Substanzen aus der Stoffklasse der aromatischen Amine [1 bis 3]: Benzidin, 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, 4-Chlor-o-toluidin und o-Toluidin. Diese Substanzen stehen im Fokus des Reports. Der Report gliedert sich in allgemeine, branchenübergreifende und branchenspezifische Kapitel. Die allgemeinen Abschnitte erläutern die chemischen Strukturen, geben Identifizierungshilfen mittels synonymer Bezeichnungen und Informationen über chemische und physikalische Eigenschaften sowie über die Toxikologie und Aufnahmewege aromatischer Amine. Für Azofarbstoffe sind Angaben zur Definition, Einteilung, Herstellung und zum Stoffwechsel von aromatischen Aminen zusammengestellt. Es folgen Beiträge über gesetzliche Regelungen wie Einstufung und Grenzwerte, Verbote und Beschränkungen sowie allgemeine Informationen zur Einwirkungsermittlung im BK-Verfahren. Die branchenspezifischen Kapitel beschreiben Arbeits- und Verfahrensabläufe, identifizieren und benennen amin- und azofarbstoffhaltige Produkte – bei Verfügbarkeit mit quantitativen Angaben zu Amingehalten – und differenzieren die jeweiligen Gefahrstoffe nach ihrer Relevanz für das BK-Verfahren. Weiterhin werden mögliche bzw. übliche Einwirkungsdauern abgeschätzt und Angaben zu möglichen Hautkontakten gemacht. Soweit vorhanden, werden gemessene Luftkonzentrationen und Werte in biologischem Material angegeben. Beiträge zur Hintergrundbelastung, Analytik und zu statistischen Daten der BK-Nr. 1301 schließen den Report ab. Die in diesem BK-Report zusammengestellten Hinweise sollen das Feststellungsverfahren beschleunigen und eine einheitliche Beurteilungspraxis sicherstellen. Grundlage der Ausführungen ist die Handlungsempfehlung “Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren” der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) [4].