Grundsätze der Prävention
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- Ausgabedatum: 2025.06
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 136
- Format: DIN A5
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p100001
- Fachbereich: Organisation von Sicherheit und Gesundheit
- Sachgebiet: Grundlegende Themen der Organisation
- Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet
Hinweis:
Die DGUV Regel 100-001 zitiert auf den Seiten 9–10 die Anlage 1 zur DGUV Vorschrift 1. Dort ist noch die Bildschirmarbeitsverordnung als zu beachtendes staatliches Arbeitsschutzgesetz aufgeführt. Diese wurde jedoch 2024 als Kapitel 6 in die überarbeitete Arbeitsstättenverordnung überführt.
Bei der nächsten Überarbeitung der DGUV Vorschrift 1 wird dies berücksichtigt und die Bildschirmarbeitsverordnung aus Anlage 1 entfernt. Dementsprechend wird auch das oben genannte Zitat in der DGUV Regel 100-001 korrigiert.
Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Die nunmehr vorliegende aktualisierte Ausgabe bringt gegenüber der bisherigen Fassung vom Mai 2014 zahlreiche Überarbeitungen. So wurden u.a.
- Aussagen zu Regelungen für Menschen mit Behinderung an vielen Stellen ergänzt
- Besonderheiten zum Schulbetrieb an vielen Stellen berücksichtigt,
- das Kapitel zur Gefährdungsbeurteilung komplett neu gefasst,
- das Kapitel zur Unterweisung der Versicherten in weiten Teilen überarbeitet, insbesondere wurde klargestellt, dass es nicht nur eine jährliche Gesamtunterweisung gibt.
- das Kapitel zur Pflichtenübertragung wurde komplett überarbeitet und sprachlich eindeutiger gefasst mit dem ergänzenden Hinweis, dass sich Pflichten bereits durch die Stellung im Unternehmen ergeben,
- das Kapitel zu Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des zuständigen Sachgebiets des FB ORG deutlich überarbeitet,
- das Kapitel zu Notfallmaßnahmen fast vollständig neu gefasst,
- Aussagen zur Ersten Hilfe unter Beteiligung des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV überarbeitet, aktualisiert und an einigen Stellen konkretisiert.
Ziel der Überarbeitung war es, eine aktuelle, zeitgemäße und möglichst praxisnahe Regel zu erstellen, die ausgewogen auf alle Branchen, Betriebsgrößen und Versichertengruppen anwendbar ist. Gleichzeitig konnte der Umfang reduziert und die Lesbarkeit verbessert werden.