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Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Regel 100-002

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Ausschließlich als PDF zum Download erhältlich.

Die DGUV Regel 100-002 erläutert zentrale Begriffe der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und unterstützt den Unternehmer mit Umsetzungshilfen und Praxisbeispielen bei der betriebsspezifischen Anwendung. Im Unterschied zu den verbindlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 enthält die DGUV Regel 100-002 fachliche Empfehlungen ohne Vermutungswirkung.

Der Regeltext leitet Unternehmer bei der Wahl einer Betreuungsform und beschreibt ausführlich, welche Qualifikationsanforderungen an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie an Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stellen sind. Muster für die Berichte nach § 5 DGUV Vorschrift 2 werden bereitgestellt und Anwendungsmöglichkeiten von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien werden erläutert.

Für regelbetreute Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten enthält der Regeltext ausführliche Umsetzungshilfen zur Berechnung der Einsatzzeiten von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Konkrete Beispiele veranschaulichen die Betreuungsumfänge in der Grundbetreuung und tabellarische Checklisten unterstützen den Unternehmer bei der Festlegung der betriebsspezifischen Betreuung.

Mit der DGUV Regel 100-002 erhalten Unternehmer ein wirksames Instrument, um die betriebliche Betreuung rechtssicher und sachgerecht zu organisieren – im Einklang mit den verbindlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 2.

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