DGUV Regel 101-019

Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln

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Die DGUV Regel 101-019 bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für den sicheren Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln bei der Reinigung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Die Regel kann insbesondere als Grundlage zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen verwendet werden.
Bei der Überarbeitung der Ausgabe aus dem Jahr 2001 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • Die DGUV Regel wurde inhaltlich grundlegend überarbeitet und zugleich neu strukturiert.
  • Die aktuellen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und Regelungen seitens des Staates wie auch der gesetzlichen Unfallversicherung wurden eingearbeitet.
  • Im Zuge der Neustrukturierung wurden fast alle Kapitel neu betitelt sowie einige neue Kapitel erstellt.
  • Das Kapitel 3 trägt nun den Titel „Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz“.
  • Es wurde ein neues Kapitel „Verwendung von GISCODE und WINGIS“ erstellt.
  • Die Anhänge wurden neu erstellt oder überarbeitet.
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