Branche Hochschule
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- Ausgabedatum: 2022.02
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 92
- Format: DIN A4
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p102603
- Fachbereich: Bildungseinrichtungen
- Sachgebiet: Hochschulen, Forschungseinrichtungen
- Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet
Die Freiheit von Forschung und Lehre ermöglicht ein vielseitiges und dynamisches Hochschulleben. Die Hochschulleitung ist verantwortlich dafür, einen Rahmen in Form einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation vorzugeben, um Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und Studierenden zu gewährleisten. Ob Professorinnen und Professoren, Labor- und Werkstattleitende oder Führungskräfte an Lehrstühlen und in der Verwaltung – sie können im Rahmen der Vorgaben den Hochschulalltag in ihrem Einflussbereich weitgehend selbst gestalten. Die Sicherheit und die Gesundheit aller Beteiligten müssen dabei aber stets mitgedacht und gewährleistet werden. Die neue DGUV Regel 102-603 „Branche Hochschule“ unterstützt alle Verantwortlichen dabei, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Denn erstmals sind rechtliche Vorgaben, Normen, potenzielle Gefährdungen sowie praktikable Präventionsmaßnahmen speziell für den Hochschulbereich in einer Publikation gebündelt.
Die Branchenregel thematisiert nicht nur typische Gefährdungen, wie die Arbeit in Laboren oder den Umgang mit Strom, Maschinen oder Gefahrstoffen. Im Fokus stehen auch typische Studiensituationen wie Praktika, Exkursionen oder Hochschulsport. Zudem hat die Corona-Pandemie einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig es ist, Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz flexibel zu planen und an veränderte Bedingungen anzupassen. Daher sollten Verantwortliche von Anfang an nicht nur Standardsituationen, sondern immer auch Besonderheiten, wie neue Forschungsgebiete, Großveranstaltungen oder Havarien sowie in allen Bereichen auch psychische Belastungen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit betrachten.
Zielgruppe der DGUV Regel sind in erster Linie die verantwortlichen Vertreterinnen oder verantwortlichen Vertreter der Hochschulleitung im Sinne des Hochschulgesetzes eines Bundeslandes. Die Branchenregel kann aber auch von Aufsichtspersonen und Präventions-fachkräften der Unfallversicherungsträger im Rahmen ihrer Präventionsarbeit in Hochschulen herangezogen werden.