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Feuerwehren - Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 49
DGUV Regel 105-049

Feuerwehren - Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 49

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Juli 2025.

Die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ dient der Erläuterung der Normtexte aus der überarbeiteten DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ nach ihrer Inkraftsetzung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.


Änderungen zur letzten Ausgabe Juni 2018:

Diese aktualisierte Fassung vom Mai 2025 wurde gegenüber der Ausgabe vom Juni 2018 im Abschnitt 2.4 (Seite 20, dritter Absatz von unten) und im Anhang 1 hinsichtlich ihres Bezugs zu den 2022 erschienenen „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ redaktionell angepasst.

  • Im Abschnitt 4.8 wurde die Benutzung von Wathosen konkretisiert.
  • Der Anhang 2 wurde aktualisiert.

 

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