DGUV Information 202-002

Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke

Diese Schrift befindet sich derzeit in Überarbeitung.

Das Sachgebiet Hochschulen, Forschungseinrichtungen des Fachbereichs Bildungseinrichtungen hat die DGUV Information 202-002 redaktionell überarbeitet. Dies war erforderlich auf  Grund von Änderungen bei der Bezeichnung von Gesetzen und Verordnungen, EU-Richtlinien und Normen. Diese Information soll den Leitern von Verantwortungsbereichen eine konkrete Hilfestellung geben, die gesetzlichen Anforderungen den forschungsspezifischen Bedingungen entsprechend zu erfüllen.

 

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