Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Informationen für Beschäftigte
DGUV Information 213-079

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Informationen für Beschäftigte

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Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften – Gefahrstoffe – gibt es  in nahezu allen Bereichen des beruflichen und privaten Lebens. Zum Beispiel können auch Farben, Klebstoffe und Reinigungsmittel Gefahrstoffe enthalten. Einige Gefahrstoffe sind gesundheitsgefährdend und dürfen nur unter Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen verwendet werden. Wichtigste Voraussetzung für gefahrlose Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Kenntnis ihrer Eigenschaften und, daraus abgeleitet, die richtige Wahl der Schutzmaßnahmen. Die DGUV Information 213-079 „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Informationen für Beschäftigte“ richtet sich an alle Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen zu tun haben. Ein guter Zeitpunkt, dieses auszugeben, ist übrigens im Rahmen der Unterweisung. Darüber hinaus gibt es Unternehmerinnen und Unternehmern von Betrieben, die nur gelegentlich mit Gefahrstoffen zu tun haben, einen Einstieg in dieses Thema geben.

Das Merkblatt hat zum Ziel, Gesundheitsschäden bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden. Dazu zeigt es, wie welche Gefahrstoffe gekennzeichnet sind und erklärt die Grundzüge von Gefährdungsbeurteilung, Expositionsermittlung, Substitution und Betriebsanweisung. Erklärt wird, wie Gefahrstoffe in den Körper gelangen können, welche Auswirkungen dies haben kann, Grundzüge der Ersten Hilfe dazu und wie arbeitsmedizinische Vorsorge schützen kann. Erklärt wird der Einsatz unterschiedlicher technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen, wie Absaugungen, Hygiene und Atemschutz. Das sichere Verhalten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wird im Kapitel „Was müssen Sie tun, um sich selbst und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu schützen?“ beantwortet.

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