DGUV Regel 108-601

Branche Einzelhandel

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Die Arbeitswelt befindet sich in einem ständigen Wandel und macht auch vor dem Einzelhandel nicht Halt. Das hat seine guten Seiten: Durch den vermehrten Einsatz von Arbeits- und Hilfsmitteln in der Logistik und beim Transport von Lasten hat sich die körperliche Belastung der Beschäftigten verringert. Andererseits hat die Verringerung der Mitarbeiterzahlen vielerorts zu einer Arbeitsverdichtung geführt. Mit der Folge, dass die psychischen Belastungen für die Beschäftigten gestiegen sind. Wer heute im Handel arbeitet hat oftmals neben den Kassiertätigkeiten zusätzlich Beratung von Kundinnen und Kunden sowie Warenbestellung zu erledigen, sowie Retourenabwicklung und andere Aufgaben.

Was erwartet Sie in der DGUV Regel Branche Einzelhandel?
Gesondert werden die folgenden Teilbereiche behandelt:

  • Allgemeine Tätigkeiten
  • Tätigkeiten im Verkaufsraum
  • Be- und Entladestellen
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Bau-, Garten-, Möbelmarkt
  • Nebentätigkeiten

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