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DGUV Report 4/2020: Lärmbelastung im Einzelhandel

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  • 2020.12
  • DGUV
  • 40
  • DIN A4
  • Deutsch
  • p021652


Das IFA hat die Lärmbelastung von Beschäftigten im Textil- und Lebensmitteleinzelhandel in einem Projekt im Zeitraum von März bis Oktober 2018 systematisch untersucht. Zum Einsatz kamen personengebundene und ortsfeste Schallpegelmessungen. Darüber hinaus wurden die raumakustischen Kennwerte bestimmt. Ein Kernaspekt war die Befragung der Beschäftigten zur psychischen Belastung bei der Arbeit mithilfe eines validierten Fragebogens. Die Methodik zur Ermittlung der Schalldruckpegel zeigte auf, dass die Bestimmung der Beurteilungspegel nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 bei den im Einzelhandel üblichen Tätigkeiten nicht möglich ist. Lediglich die ortsfesten Schalldruckpegel im Kassenbereich können für eine solche Beurteilung herangezogen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Befragung der Beschäftigten als objektives Maß für die Beurteilung der psychischen Belastung herangezogen werden kann. Vor allem wurde deutlich, dass die negative Beanspruchung aufgrund einer Lärm- bzw. Geräuschquelle nicht ausschließlich von der individuellen Lärmempfindlichkeit abhängt, sondern auch von der Art der Geräuschbelästigung. Die Befragungsergebnisse zeigten allgemein keine Korrelation zu den erhobenen physikalischen Messwerten und akustischen Beurteilungsgrößen.

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