DGUV Grundsatz 315-410

Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland

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Der DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland“ konkretisiert die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen an den genannten Produkten. Dabei wurden wesentliche Inhalte des zurückgezogenen DIN Fachberichts 147 übernommen und an den aktuellen Stand der Technik und Normung angepasst.

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