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Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssi
DGUV Grundsatz 310-004

Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren

Nur online als PDF zum Download erhältlich.

Die in diesem DGUV Grundsatz beschriebenen Treibgasanlagen von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren sind Arbeitsmittel, deren Prüfungen in § 14 BetrSichV geregelt sind. Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Pflicht, Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dieser DGUV Grundsatz bietet Unterstützung bei der Erfüllung dieser Pflicht. 


Änderungshistorie:

Die Ausgabe von Juni 2023 nimmt Bezug auf die DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“. Weiterhin wird auf den aktuellen Stand der TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ und TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ zum Zeitpunkt des Ausgabedatums dieses DGUV Grundsatzes Bezug genommen.

Die aktualisierte Fassung von Dezember 2024 enthält folgende Anpassungen:

  • Abschnitt 3b, 2. Absatz: Die beschriebenen Anforderungen zum Austausch von Druckregeleinrichtungen und Schlauchleitungen ersetzen eine pauschale zeitliche Frist.
  • Anhang: Redaktionelle Änderung im Prüfbefund-Formular...

 

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