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Verwendung von Flüssiggas
DGUV Regel 110-010

Verwendung von Flüssiggas

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Januar 2025

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Flüssiggas
Auszug aus DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ zum Download (elektronisch ausfüllbar)

Flüssiggas kommt in zahlreichen Unternehmen unterschiedlichster Branchen zum Einsatz – entsprechend ist ein fachgerechter Umgang mit Flüssiggas und den spezifischen Flüssiggasanlagen entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit aller Personen im Betrieb sicherzustellen.

Die branchenübergreifende DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. die Betriebssicherheitsverordnung, aber auch DGUV Vorschriften, Normen sowie weitere verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Darüber hinaus bietet sie umfangreiche Informationen für die Aufstellung, die Dichtheitskontrolle, den Betrieb und die Prüfung von Flüssiggasanlagen. Diese können auch von Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, Vertretern staatlicher Aufsichtsbehörden sowie zur Prüfung befähigten Personen für Flüssiggasanlagen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben genutzt werden.

 


Änderungen zur letzten Ausgabe Dezember 2022:

  • Die Anforderung zum Schutz vor unzulässiger Wärmeeinwirkung im Kapitel 5.2.7 Flurförderzeuge und andere mobile Arbeitsmittel mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor wurde konkretisiert (Temperaturangaben statt Abstandsmaße).

 

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