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Mensch und Arbeitsplatz - Personengebundene Tragehilfen und Rückenstützsysteme
DGUV Information 208-052

Mensch und Arbeitsplatz - Personengebundene Tragehilfen und Rückenstützsysteme

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab November 2026.

Das Heben und Tragen schwerer Lasten ist mit einer Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten verbunden und stellt insbesondere ein Risiko für die Entstehung von Rückenerkrankungen dar. Daher muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung diese Belastungen ermitteln, bewerten und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung ergreifen. Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) fordert, das Bewegen schwerer Lasten von Hand generell zu vermeiden. Ist dies in Einzelfällen nicht möglich, ist es die Pflicht des Arbeitgebers, die beim Transport auftretenden Belastungen für die Beschäftigten soweit zu verringern, dass eine Gefährdung für deren Sicherheit und Gesundheit auszuschließen ist. Die vorliegende DGUV Information 208-052 „Mensch und Arbeitsplatz – Personengebundene Tragehilfen und Rückenstützsysteme“ gibt Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen beim Bewegen schwerer Lasten nach dem TOP-Prinzip und richtet sich insbesondere an Arbeitgeber.


 Änderungen zur letzten Ausgabe Juli 2017:

  • Neuer Titel und neues Titelbild
  • Redaktionelle Überarbeitung)
  • Änderungen „Stand der Technik“ sowie rechtliche Vorgaben und Rechtsbezüge
  • Konkretisierung verschiedener Formulierungen
  • Ergänzung des Kapitels „Halte- und Tragesysteme“
  • Austausch der bisherigen Abbildungen
  • Neuaufnahme der Abbildungen 9 bis 13

 

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