DGUV Information 215-322

Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern

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Der Betrieb einer Veranstaltungsstätte birgt zahlreiche Gefahren. Damit für alle Beteiligten auf und hinter der Bühne sowie die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungsstätte ein optimales Maß an Sicherheit gewährleistet ist, sind besondere Voraussetzungen unentbehrlich, die der Unternehmer bzw. der Betreiber der Veranstaltungsstätte zu garantieren hat. Er muss alle erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit der Veranstaltung und zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe treffen.

Für den sicheren Betrieb einer Veranstaltungsstätte ist die Festlegung von Leitung und Aufsicht durch die Beauftragung von ausreichend qualifizierten Personen unbedingt erforderlich. Dies gilt auch für kleinere Veranstaltungsstätten wie Schulaulen und Bürgerhäuser.

Die DGUV Information 215-322 bietet eine Hilfestellung für die Wahrnehmung von Leitung und Aufsicht in Veranstaltungsstätten durch eine so genannte „Aufsicht führende Person“. In der Informationsschrift werden insbesondere die Qualifizierung der „Aufsicht führenden Person“, die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft und organisatorische Regelungen für den Betrieb der Veranstaltungsstätte thematisiert.

Die Information ist eine Hilfestellung bei der Beurteilung der Risiken und Gefährdungen bei der Durchführung von Veranstaltungen in Schulaulen und Bürgerhäuser, um die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Veranstaltungssicherheit festzulegen.

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