DGUV Information 213-110

Sprengarbeiten - Anwendungshinweise zur SprengTR 310

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Die DGUV Information 213-110 dient Sprengberechtigten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung bei der Umsetzung der Technischen Regel zum Sprengstoffrecht (SprengTR 310). Dazu wird der Text der SprengTR 310 mit Erläuterungen sowie praxisorientierten Anwendungsbeispielen und Abbildungen ergänzt. Die DGUV Information bildet somit den Stand der Technik, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und praktisches Erfahrungswissen im Bereich der Sprengarbeiten ab. 

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