DGUV Information 201-014

Informationen für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen

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Die DGUV Information 201-014 gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Baustellenverordnung, den Arbeitsstättenregeln, den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei den entsprechenden Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

Wichtiger Hinweis:
Seit 01.04.2020 ist bei der BG BAU eine neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in Kraft. In dieser Publikation wird noch auf die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Textfassung von 1997 verwiesen (Inkraftsetzung für die gesamte BG BAU im Januar 2012). Wir bitten Sie daher für die Inhalte, in denen die alte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift genannt wird, die neue DGUV Vorschrift 38 heranzuziehen.

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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
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